Schulordnung

Hausordnung

1. Allgemeines

Die Schule ist nach dem Elternhaus der Ort, an dem wir uns am längsten aufhalten. Hier soll sich jeder möglichst wohl fühlen. Dazu können und müssen alle beitragen.

Zweck dieser Hausordnung ist es, in der Schule den Umgang miteinander so zu organisieren, dass die Sicherheit aller und ein geregelter Unterrichtsablauf ebenso wie ein gutes Schulklima gewährleistet sind.

Der Gültigkeitsbereich dieser Hausordnung erstreckt sich auf das gesamte Schulgelände (Altbau, Neubau, Sporthalle, Krautheimer Krippe, Sportplatz und die dazugehörigen Schulhöfe).

Das Konzept zur Privaten Handynutzung ist Bestandteil dieser Hausordnung.

2. Regelungen zur Unterrichtszeit

Schülerinnen und Schüler, die auf ungünstige Verkehrsverbindungen angewiesen sind, steht ab 7.00 Uhr die Mensa zur Verfügung.

Die Fahrräder werden im Fahrradkeller abgestellt.

Um 7.40 Uhr gehen alle Schülerinnen und Schüler in ihre Klassenzimmer.

Bei Unterrichtsbeginn und nach den Pausen sind alle Schülerinnen und Schüler pünktlich auf ihren Plätzen und treffen die erforderlichen Vorbereitungen.

Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf eine vollständige Ausschöpfung dieser Zeit.

Unterricht erfolgt nach dem offiziellen Stundenplan.

3. Verhalten im Klassenzimmer

Bleibt eine Klasse ohne Lehrkraft, ist ein Klassensprecher verpflichtet, spätestens 10 Minuten nach Stundenbeginn in Zi. 29 bei Frau Frank nachzufragen (falls nicht besetzt im Sekretariat, Zi. 23).

Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte sorgen dafür, dass Klassenzimmer, Toiletten und Gänge in einem ordentlichen Zustand bleiben.

Am Ende der Unterrichtsstunde wird die Tafel gewischt, am Ende des Schultags wird das Zimmer sauber, mit geschlossenen Fenstern und hochgestellten Stühlen hinterlassen.

4. Regelungen für die Pausen

In den Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Klassenzimmer und begeben sich unverzüglich in die Pausenbereiche. Die Klassenzimmer sind abzuschließen!

Im Falle eines Zimmerwechsels nach der Pause müssen die Büchertaschen mit in die Pausenbereiche genommen werden.

Bitte keine Wertgegenstände in unbeaufsichtigten Büchertaschen lassen – Vorsicht Diebstahl!

Ein Aufenthalt in den 1. und 2. Stockwerken des Alt- und Neubaus sowie in den Treppenhäusern ist während der Pausen nicht gestattet.

In den Pausen dürfen nur die Toiletten in den Erdgeschossen des Alt- und Neubaus benutzt werden.

Der Ordnungsdienst erfüllt in den Pausen seine Pflichten.

Der Aufenthalt in der Pausenhalle erfordert gegenseitige Rücksicht.

Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen das Schulgelände in den Pausen und in Freistunden verlassen.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 -10 dürfen während der Mittagspause das Schulgelände verlassen, nicht jedoch während des Vormittagsunterrichts und den Pausen.

Für Schülerinnen und Schüler der Unterstufe gilt Anwesenheitspflicht auf dem Schulgelände bis zum Ende des Unterrichts.

Von 12.00 Uhr bis 13.45 Uhr ist eine Aufsicht im Bereich der Mensa sowie in der Pausenhalle und in den Pausenhöfen eingerichtet.

Wenn Schülerinnen und Schüler das Schulgelände verlassen, unterliegen sie nicht mehr der Aufsichtspflicht durch die Schule.

5. Sonstige Regelungen

Durch die Tiefgarage dürfen Schülerinnen und Schüler das Haus weder betreten noch verlassen.

Aus Gründen der Unfallgefahr sind auf dem Schulgelände nicht gestattet: Schneeballwerfen und Eisrutschen, Rad-, Moped- und Skateboardfahren und Inlineskating, Turnen an Geländern und Mauern.

Ballspiele sind nur mit Softbällen erlaubt.

Der Abfall muss unbedingt in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.

Sowohl der Konsum von Alkohol als auch das Rauchen sind auf dem Schulgelände und im Umfeld der Schule verboten.

Kommerzielle und politische Werbung ist innerhalb des Schulgeländes untersagt.

Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Im Falle einer Alarmwarnung sind die Regelungen der Feuerordnung und des Sicherheitskonzeptes verbindlich.

Alle Schulangehörigen müssen sich für Ordnung und Sauberkeit im Schulbereich einsetzen.

Beschädigungen sind unverzüglich zu melden. Für Schäden haften die Erziehungsberechtigten bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler.

Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.

6. Nutzung des Computerraums

Der Computerraum A 20 ist von 12.45 Uhr bis 13.45 Uhr geöffnet. Die Regeln zur Nutzung sind Bestandteil dieser Hausordnung.

7. Durchführung

Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal sind verpflichtet, für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen.

Die Eltern werden gebeten, im Sinne der genannten Punkte auf ihre Kinder einzuwirken.

Fürth, den 10.09.2019